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Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 für den Raum Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 für den Raum Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung

Ihr Lüftungskonzept für das tägliche Wohlbefinden in den eigenen vier Wänden Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 muss bei Neubauten verpflichtend erstellt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Lüftungskonzept ebenso im Rahmen bestimmter Sanierungsmaßnahmen verpflichtend vorgeschrieben ist, beispielsweise bei einem Austausch von mehr als 1/3 der Fensterflächen. Im Rahmen der Energieberatung unterstützen wir Sie hierbei gerne. Startseite » Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 Ihr Lüftungskonzept für das tägliche Wohlbefinden in den eigenen vier Wänden Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 muss bei Neubauten verpflichtend erstellt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Lüftungskonzept ebenso im Rahmen bestimmter Sanierungsmaßnahmen verpflichtend vorgeschrieben ist, beispielsweise bei einem Austausch von mehr als 1/3 der Fensterflächen. Im Rahmen der Energieberatung unterstützen wir Sie hierbei gerne. Ein optimales Lüftungskonzept gewährleistet höchsten Wohnkomfort und gehört zu einer ganzheitlichen Energieberatung. Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 definiert im Wesentlichen den notwendigen Luftaustausch in einem Wohngebäude anhand bestimmter Rahmenbedingungen. Ein notwendiger Mindest-Luftwechsel ist vor allem aus hygienischen Gesichtspunkten und des Gebäudeschutzes unbedingt anzustreben. Je nach Gegebenheiten vor Ort werden basierend auf diesem Faktor entsprechende lüftungstechnische Maßnahmen festgelegt. Der Grund liegt in der zunehmenden Dichtigkeit der Gebäudehülle bei Neubauten oder nach sanierungstechnischen Maßnahmen. Hierzu zählen insbesondere die Wände, Mauern, Fensterflächen sowie Dächer. Die Luftdichtigkeit ist zentrale Anforderung der Energieeinsparverordnung, um entsprechende Wärmeverluste und damit einhergehenden zusätzlichen Heizaufwand zu verhindern. Um die Gefahr von Schimmelbildung durch zu hohe Luftfeuchtigkeit zu verhindern, sollten Sie im Rahmen einer Sanierung oder Neubaus zwingend an lüftungstechnische Maßnahmen denken! Eine sporadische Fensterlüftung ist hier oftmals nicht mehr ausreichend. In der DIN1946-6 finden sich alle wesentlichen Komponenten der Wohnraumlüftung. Hierzu zählen insbesondere die Planung, Ausführung und Instandhaltung. Nach dem wir gemeinsam mit Ihnen die grundsätzliche Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen bestimmt haben, empfehlen wir Ihnen passende Anlagen- und Ausführungslösungen. Im Wesentlichen unterscheidet man folgende grundlegende Lüftungsarten, die durch Gebäudeausführung, Lage und Standard des Gebäudes beeinflusst werden. Neben aktiven Lüftungsmaßnahmen wird auch der Luftwechsel über Infiltration, d.h. Windeinflüsse, berücksichtigt. Lüftung zum Feuchteschutz: Ziel ist es in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes über eine angemessene Lüftungsintensität den Feuchteschutz des Gebäudes zu gewährleisten. Hierbei spielt es eine untergeordnete Rolle, wann bzw. wie frequentiert das Gebäude bewohnt und genutzt wird. Reduzierte Lüftung: Die reduzierte Lüftung hat, ebenfalls nutzerunabhängig, zum Ziel hygienische Mindeststandards sowie den Gebäudeschutz zu gewährleisten. Unter anderem werden auf diesem Wege Schadstoffe und Feuchtigkeit abtransportiert. Nennlüftung: Die Nennlüftung geht von einer normalen und frequentierten Nutzung des Gebäudes aus, bezieht also gegebenenfalls den Nutzer mit in das Lüftungskonzept ein. Ein Beispiel wäre, dass Sie in regelmäßigen Abständen eine Stoßlüftung über die Fenster vornehmen, um Gerüchte, Schadstoffe und Feuchtigkeit aus der Luft zu filtern. Intensivlüftung: Die Intensivlüftung dient zur Abdeckung von Lastspitzen während der Nutzung, bspw. wenn Sie kochen oder Wäsche trocknen. Ebenso bei hoher Nutzungsintensität in Folge größerer Personenzahlen. Im Rahmen der Intensiv-Lüftung können Sie als Bewohner ebenfalls aktiv in das Lüftungskonzept einbezogen werden. Anhand der oben genannten Parameter wird bewertet, ob die natürliche Luftzufuhr zur Sicherstellung des Hygiene-, Gesundheits- und Gebäudeschutz ausreichend ist. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie lüftungstechnische Maßnahmen ergreifen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Beantragung und Erstellung eines Lüftungskonzeptes in Ihrer Verantwortung als Bauherr liegen. Selbstverständlich beziehen wir jedoch gerne ein Lüftungskonzept in Ihre energetischen Maßnahmen ein und beraten Sie dahingehend.